Nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung haben bei CANCOM einen hohen Stellenwert als Teil der Unternehmenskultur. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Der intensive und kontinuierliche Dialog zwischen beiden Gremien bildet bei CANCOM die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung.
Corporate Governance
Eine gute und transparente Corporate Governance fördert das Vertrauen der Anleger, Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung der CANCOM SE. Sie bildet damit die Basis für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Leitbild ist dabei der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Aufsichtsrat und Vorstand haben in der Aufsichtsratssitzung am 11. Dezember 2019 die folgende, gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM SE gemäß § 161 AktG beschlossen:
Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM SE erklären gemäß § 161 AktG, dass seit der letztjährigen Entsprechenserklärung vom 11. Dezember 2018 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 24. April 2017 (berichtigt am 19. Mai 2017), ohne Ausnahmen entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen werden wird.
Wie entsprechende Erklärungen früherer Jahre ist sie auf der CANCOM-Internetseite im Bereich Investoren dauerhaft öffentlich zugänglich.
Grundsätze unternehmerischen Handelns
CANCOM ist sich der Rolle in der Gesellschaft und der Verantwortung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären und Mitarbeitern bewusst. Der CANCOM Verhaltenskodex (Code of Conduct) bildet mit seinen Prinzipien die Grundlage für verantwortungsbewusstes und gesetzeskonformes Handeln. Unter dem Motto „Fair, With Respect, Compliant“ spiegelt der Verhaltenskodex das Ziel des Vorstands wider, unternehmensweit ethische Normen zu stärken und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf Integrität, Respekt und fairem Handeln basiert. Der Verhaltenskodex ist damit Basis für das unternehmerische Handeln von CANCOM und gilt im gesamten CANCOM Konzern. Mit einem eigenen, konzernweiten Compliance-System wirkt CANCOM auf die Einhaltung des Verhaltenskodex durch seine Mitarbeiter und Organe hin.
Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat findet ihre Grundlagen in den einschlägigen Gesetzen, dem Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung und den Hauptversammlungsbeschlüssen der CANCOM SE, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Geschäftsordnung und dem Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand.
Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Dabei tragen die Mitglieder die gemeinsame Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten kollegial zusammen, tauschen sich aus und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands der CANCOM SE sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten, die für den Vorstand geltenden Vertretungsregelungen, die Rechte und Pflichten des Vorstandsvorsitzenden, die Bestimmungen zur Einberufung und Abhaltung von Sitzungen, die Beschlussfassung und erforderliche Beschlussmehrheiten sowie die Art von Geschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen. Darüber hinaus ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand die Berichterstattung an den Aufsichtsrat geregelt. Der Vorstand der CANCOM SE besteht zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung aus zwei Mitgliedern.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den CANCOM Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutender Geschäftsvorfälle, der Planung sowie der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Vorstand und Aufsichtsrat besprechen die strategische Ausrichtung des Unternehmens und in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und hat dabei gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolge Sorge zu tragen. Weiter beschließt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Vergütung fest. Der Aufsichtsrat von CANCOM besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats der CANCOM SE sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat niedergelegt. Diese regelt unter anderem die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters, die Einberufung von Sitzungen und deren Ablauf, die zugelassenen Arten der Beschlussfassung und die Dokumentation der Sitzungen und Beschlüsse. Darüber hinaus sieht die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen vor und regelt deren Arbeitsweise. Derzeit bestehen bei CANCOM zwei Ausschüsse: der Prüfungsausschuss und der Nominierungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, der aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrats besteht, befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance. Darüber hinaus fällt in den erweiterten Aufgabenbereich des Prüfungsausschusses die Umsetzung der Regelungen des Abschlussprüfungsreformgesetzes (EU-VO). Der Nominierungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und einem weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats. Der Nominierungsausschuss tritt bei Bedarf zusammen und schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann dem aktuellen Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2019 entnommen werden.
Zielgrößen für den Frauenanteil
Entsprechend des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst legte der Aufsichtsrat erstmals am 18. September 2015 die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat mit einer Frist zur Erreichung jeweils zum 30. Juni 2017 fest. Am 20. Juni 2017 legte der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat mit einer Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2022 fest.
Der Aufsichtsrat respektiert die mit der Einführung einer Frauenquote verfolgten Ziele und legt Wert auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratspositionen soll sich am Wohl des Unternehmens orientieren. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass dies in erster Linie erreicht werden kann, wenn dabei in erster Linie Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation der Personen gelegt wird. Der Frauenanteil im Vorstand soll mit null Prozent beibehalten werden. Angesichts der Zielgröße von null Prozent wurde diese im Berichtsjahr erreicht. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 16,67 Prozent festgelegt. Diese Zielgröße wurde im Berichtsjahr 2019 ebenfalls erfüllt.
Weiter hat der Vorstand der CANCOM SE erstmals am 30. September 2015 für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unter dem Vorstand eine Zielgröße von 25 Prozent sowie für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unter dem Vorstand eine Zielgröße von 30 Prozent jeweils bis zum 30. Juni 2017 beschlossen, die der Gesellschaft die notwendige Flexibilität bei der Besetzung von Führungspositionen einräumen sollen. Am 30. Juni 2017 legte der Vorstand eine Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand jeweils bis zum 30. Juni 2022 fest. Der Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand soll mit 25 Prozent in der ersten Ebene und 30 Prozent in der zweiten jeweils beibehalten werden. Die genannten Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand waren im Berichtsjahr 2019 bereits erreicht.
Beschreibung des Diversitätskonzepts
Bei der Auswahl geeigneter Kandidaten für das Gremium orientiert sich der Aufsichtsrat zusätzlich zur beschriebenen Frauenquote, den vom Aufsichtsrat festgelegten Zielen für die Zusammensetzung des Gremiums und des Kompetenzprofils auch am Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat und den Vorstand mit Bezug auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB. Das Diversitätskonzept soll die Vielfalt unterschiedlicher Perspektiven, Lebenserfahrungen und Biografien im Aufsichtsrat und im Vorstand fördern. Es steht zudem in Einklang mit dem CANCOM Verhaltenskodex (Code of Conduct), der verbindlich für die gesamte CANCOM Gruppe keinerlei Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderungen, Herkunft, Geschlecht, politischer Haltung, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung toleriert.
Das mit dem Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat verfolgte Ziel ist es, dass jederzeit eine qualifizierte Überwachung des Vorstandes sowie dessen beratende Begleitung gewährleistet sind. Der Aufsichtsrat strebt dazu bei Nach- und Neubesetzungen bei Sicherstellung der fachlichen Eignung eine diverse Zusammensetzung des Aufsichtsratsgremiums an. Zu diesem Zweck beschreiben die vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele für seine Zusammensetzung nach Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die gemäß §111 Abs. 5 AktG festgelegte Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat zugleich das Konzept, mit dem der Aufsichtsrat insgesamt eine vielfältige Besetzung anstrebt (Diversitätskonzept in Bezug auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB).
Für den Vorstand wird mit dem Diversitätskonzept speziell eine möglichst geeignete und erfolgversprechende Zusammensetzung des Gesamtvorstands angestrebt. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sind Kompetenz, Qualifikation und Eignung die maßgeblichen Kriterien für die Besetzung. Im Falle gleicher Qualifikation von Kandidaten wird das Kriterium Diversität besonders gewürdigt.
Im Berichtsjahr 2019 wurde das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat durch die Vorschlagspolitik des Aufsichtsrates gegenüber der Hauptversammlung umgesetzt. Die Zusammensetzung des Gremiums stand im Berichtsjahr 2019 in Einklang mit den verfolgten Zielen für die Zusammensetzung des Gremiums und damit auch dem Diversitätskonzept. Die Vielfalt bei der Zusammensetzung des Vorstandes im Berichtsjahr 2019 spiegelt sich insbesondere in den unterschiedlichen beruflichen Werdegängen, Tätigkeitsbereichen sowie individuellen Erfahrungshorizonten wider. Bei der Beurteilung der aktuellen Diversität im Vorstand ist zu berücksichtigen, dass der Vorstand der CANCOM SE im Berichtsjahr 2019 aus drei Mitgliedern bestand und zum Zeitpunkt dieser Erklärung aus zwei Mitgliedern besteht.
München, im April 2020
CANCOM SE
Der Vorstand