Kann nur Toshiba: Die Tecra A10 Doppelgarantie
Die Qualität der Toshiba Notebooks hat sich schon immer bewährt. Darauf vertrauen wir. Und diese langjährige Zuverlässigkeit ist uns eine Doppelgarantie wert:
Im Falle einer Reklamation erhält Ihr Kunde sein Notebook Tecra A10 repariert zurück UND zusätzlich erstatten wir ihm den vollen Kaufpreis.
Tecra A10 - teilnahmeberechtigte Notebooks
Die Modelle der Tecra A9 und A10 Serien bieten mehr Schutz und Haltbarkeit, speziell konstruiert für den Schutz Ihrer Investition and Ihrer Daten. Toshibas einzigartiges EasyGuard Konzept setzt neue Maßstäbe für die Sicherheit Ihres Notebooks – von bis zu 100cc spritzwassergeschützer Tastatur über stoßfeste Festplatten bis zum verbesserten Festplattengehäuseschutz. Die Tecra A10 demonstriert das Engagement von Toshiba, die höchsten Qualitätsanforderungen im Hinblick auf die Leistung zu erfüllen.
Teilnahmebedingungen
Wichtig ist, dass die Registrierung des neu gekauften Toshiba Notebooks innerhalb einer Woche nach Kaufdatum bei der Garantiedatenbank und auf der Website der Werbeaktion Doppelgarantie Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist. Somit müssen die Anmeldungen spätestens bis zum 7. Oktober 2009 erfolgen.
Bitte beachten Sie unbedingt die nebenstehenden detaillierten Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen Doppelgarantie (PDF ca. 33 KB)
gültig ab 1. Oktober 2008
An wen wendet sich Ihr Kunde im Garantiefall?
Sollte das Notebook dann unglücklicherweise im ersten Jahr der Garantie ausfallen und es wurde repariert oder ausgetauscht durch einen zertifizierten Garantieprozess - dann bekommt Ihr Kunde zusätzlich den gesamten Kaufpreis des Notebooks zurück erstattet.
Die Schritte im Einzelnen:
- Ihr Kunde wendet sich an unsere technische Hotline unter 01805-96901-0 für Deutschland und unter 0810-96901-0 für Österreich
- Unter der Auswahl 2 im Sprachmenue erfolgt eine Fehlerdiagnose und Ihr Kunde erhält eine Reparatur Nummer (T1 Nummer).
- Ihr Kunde entscheidet, ob das Gerät durch die Hotline abgeholt oder ob von einem autorisierten Toshiba Servicepartner repariert werden soll.
Wir bitten Ihren Kunden im Garantiefall den Servicepartner mit dem Stichwort "Doppelgarantie" auf die Werbeaktion hinzuweisen.
Wie wird die Doppelgarantie angemeldet?
- Ihr Kunde füllt innerhalb einer Woche nach Kauf eines teilnahmeberechtigten Toshiba Tecra A9 oder Tecra A10 Notebooks auf der Toshiba Website http://computer.toshiba.de bzw. http://computer.toshiba.at unter dem Menüpunkt Services & Lösungen, Garantieregistrierung, Standard-Garantie registrieren das Formular für die Garantieregistrierung aus.
Bitte beachten Sie, dass die Garantieregistrierung alleine nicht ausreicht, um an der Werbeaktion teilzunehmen. Es muss auch eine Anmeldung der Doppelgarantie erfolgen! Also doppelt anmelden!
- Um sich dann für die Werbeaktion Doppelgarantie anzumelden, besucht Ihr Kunde - ebenfalls binnen einer Woche ab Kaufdatum - die Toshiba Website http://www.toshiba.de/doppelgarantie oder http://www.toshiba.at/doppelgarantie
- Das teilnahmeberechtigte Toshiba Notebook muss für die Werbeaktion Doppelgarantie registriert werden, indem man das Online-Anmeldeformular ausfüllt und anschließend ausdruckt. Dieses Formular ist unabhängig von der Garantieregistrierung.
- Es sollte vor der Anmeldung geprüft werden, ob das Formular ausgedruckt werden kann, da ein Anspruch nur mit dem Original-Anmeldeformular geltend gemacht werden kann.
Wie erfolgt die Rückerstattung des Kaufpreises?
Wenn das Toshiba Notebook binnen einer Woche ab Kaufdatum angemeldet wurde und innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum ein technischer Mangel auftritt, der im Rahmen der Herstellergarantie von Toshiba als solcher anerkannt wird, kann Ihr Kunde die Erstattung des Kaufpreises* verlangen.
Dazu müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Das zum Zeitpunkt der Anmeldung gedruckte Anmeldeformular.
- Das Original des Kaufnachweises, aus dem sich der Kauf eines neuen Toshiba Notebooks innerhalb des Zeitraums der Werbeaktion vom 1. Oktober 2008 und dem 31. März 2009 ergibt (nach Abschluss der Bearbeitung des Anspruchs erhält Ihr Kunde diesen Nachweis zurück).
- Die Seriennummer des Notebooks, für das der Anspruch geltend gemacht wird, notiert auf einem separaten Blatt.
- Die T1 Nummer, die zuvor von der Hotline vergeben wurde.
- Das Original der Quittung des Toshiba Servicepartners über Reparatur bzw. Ersatz des Notebooks mit dem Hinweis "Toshiba Doppelgarantie geprüft" (nach Abschluss der Bearbeitung des Anspruchs erhält Ihr Kunde diesen Nachweis zurück).
- Die Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl, Kreditinstitut und Kontoinhaber falls abweichend von Notebookbesitzer).
Datenblatt Doppelgarantie
Der Antrag wird gesendet an:
für Deutschland:
Toshiba Europe GmbH
Kennwort "Doppelgarantie"
Postfach 13 01 72
45445 Mülheim a.d.Ruhr
für Österreich:
Toshiba Europe GmbH
Kennwort "Doppelgarantie"
Handelskai 388
1020 Wien
Der Antrag wird dann geprüft. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird der Kaufpreis* binnen eines Monats nach Eingang des Anspruchs auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Instand gesetzte oder überarbeitete Toshiba Notebooks sind von dieser Werbeaktion ausgeschlossen.
Toshiba Notebooks, die vom Endbenutzer beschädigt wurden oder einen Defekt aufweisen, der nicht als technischer Mangel im Rahmen der Toshiba Herstellergarantie anerkannt wird, werden für eine Kaufpreiserstattung im Rahmen dieser Werbeaktion nicht berücksichtigt.
Toshiba Notebooks, die Gegenstand eines freiwilligen Austauschprogramms sind, sind von dieser Werbeaktion ausgeschlossen. Toshiba Notebooks, die Gegenstand einer Rückrufaktion sind, werden im Rahmen der Werbeaktion nur berücksichtigt, wenn der Mangel vor dem genannten Rückruf aufgetreten ist.
* Unter "Kaufpreis" ist der Betrag zu verstehen, der für ein an der Werbeaktion teilnahmeberechtigtes Toshiba Notebook bezahlt wurde. Der Preis schließt die Umsatzsteuer ein. Nicht unter den Kaufpreis fallen Versandkosten beim Erwerb des Notebooks und Kosten für mit dem Notebook gekauftes Zubehör oder andere Anwendungen.